Der durch die FCL geforderte Übungsflug muß von jedem Lizenzinhaber (UL oder PPL) spätestens alle 24 Monate absolviert werden.
Die Philosophien bezüglich der Art und Weise, wie dieser Flug durchzuführen ist, gehen weit auseinander.
Die FCL fordert einen mindestens 1-stündigen Flug in Begleitung eines Fluglehrers.
Manche Fluglehrer fühlen sich seit dem zum Prüfer berufen.
Bei uns bleiben Sie der Chef. Sie teilen unserem Lehrer mit, wo Ihre Übungsdefizite stecken und er wird diese mit Ihnen zusammen gezielt beheben.
Voraussetzungen zur Gültigkeit der Lizenz